Methodik
Diese Seite beschreibt die wissenschaftlichen und redaktionellen Grundlagen, nach denen AIStrikeMap Vorfälle erfasst, bewertet und darstellt.
4-Stufen-Verifizierungsmodell
Jeder Vorfall durchläuft ein vierstufiges Verifizierungsverfahren. Die aktuelle Stufe wird in der Kartenansicht transparent angezeigt.
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Stufe 1 — Gemeldet
Ein Vorfall wurde aus einer Quelle identifiziert oder von Nutzenden gemeldet. Es liegt mindestens eine Primär- oder Sekundärquelle vor. Keine inhaltliche Prüfung erfolgt. Der Eintrag ist als ungeprüft gekennzeichnet. -
Stufe 2 — Bestätigt
Mindestens zwei unabhängige Quellen bestätigen den Vorfall. Grundlegende Fakten (Ort, Zeit, beteiligte Akteure) sind plausibel. Offensichtliche Falschmeldungen und Duplikate wurden aussortiert. -
Stufe 3 — Verifiziert
Detailprüfung durch die Redaktion. Quellenqualität bewertet, Widersprüche dokumentiert, Kontext recherchiert. Der Vorfall ist mit belastbaren Quellen belegt und in die Taxonomie eingeordnet. -
Stufe 4 — Analysiert
Vollständige Aufarbeitung inklusive Rückwärts-Timeline, Einordnung in Branchentrends und Verbindung zu verwandten Vorfällen. Systemische Ursachen werden identifiziert. Diese Stufe erreichen nur ausgewählte Vorfälle.
Rückwärts-Timeline-Konzept
Klassische Berichterstattung fragt: Was ist passiert? Die Rückwärts-Timeline fragt zusätzlich: Warum konnte es passieren? Dazu wird jeder analysierte Vorfall entlang von vier Ebenen rückwärts aufgerollt:
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Infrastruktur
Welche technische Infrastruktur (Modelle, Trainingsdaten, Deployment-Pipelines) liegt dem Vorfall zugrunde? Wer hat sie entwickelt und betrieben? -
Doktrin
Welche Unternehmensrichtlinien, regulatorische Rahmenbedingungen oder fehlende Governance-Strukturen haben den Vorfall ermöglicht oder begünstigt? -
Ereignis
Was genau ist passiert? Chronologische Rekonstruktion des Vorfalls mit Quellen, Zeitstempeln und beteiligten Akteuren. -
Konsequenzen
Welche Auswirkungen hatte der Vorfall? Betroffene Personen, regulatorische Reaktionen, technische Korrekturen, gesellschaftliche Debatte.
Durch diesen Ansatz werden systemische Muster sichtbar, die bei isolierter Betrachtung einzelner Vorfälle verborgen bleiben.
Taxonomie der Vorfalltypen
Vorfälle werden nach ihrem primären Schadenstyp klassifiziert. Ein Vorfall kann mehreren Kategorien zugeordnet werden.
- Diskriminierung / Bias — Systematische Benachteiligung bestimmter Gruppen durch KI-Systeme
- Überwachung — Einsatz von KI zur Massenüberwachung oder gezielten Beobachtung
- Autonome Waffen — KI-gesteuerte Waffensysteme und militärische Anwendungen
- Arbeitnehmerrechte — Algorithmisches Management, automatisierte Kündigung, Ausbeutung von Annotationsarbeit
- Desinformation — KI-generierte Falschinformationen, Deepfakes, Manipulationskampagnen
- Datenschutz — Unerlaubte Datenerhebung, Datenlecks, Verletzung der Privatsphäre durch KI
- Umwelt — Ökologische Auswirkungen von KI-Infrastruktur (Energie, Wasser, Ressourcen)
- Sicherheitsversagen — Fehlerhafte KI-Entscheidungen mit direkten Sicherheitsfolgen (Gesundheit, Verkehr, Justiz)
Schweregrad-Skala
Jeder Vorfall erhält eine Schweregradeinschätzung von 1 bis 5. Die Skala berücksichtigt Ausmaß, Reversibilität und Anzahl der Betroffenen.
| Stufe | Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Gering | Begrenzte Auswirkungen, leicht reversibel, wenige Betroffene. Beispiel: Fehlerhafte KI-Empfehlung ohne materielle Folgen. |
| 2 | Moderat | Messbare Auswirkungen auf eine begrenzte Gruppe, überwiegend reversibel. Beispiel: Diskriminierende Stellenanzeigen-Auslieferung. |
| 3 | Erheblich | Signifikante Auswirkungen auf eine größere Gruppe, teilweise irreversibel. Beispiel: Fehlerhafte automatisierte Sozialleistungsbescheide. |
| 4 | Schwer | Schwerwiegende Auswirkungen, weitgehend irreversibel, viele Betroffene. Beispiel: Massenüberwachungssystem gegen eine Bevölkerungsgruppe. |
| 5 | Kritisch | Lebensbedrohliche oder existenzielle Auswirkungen, irreversibel, potenziell systemisch. Beispiel: Autonome Waffen mit zivilen Opfern. |
Quellenstandards
Für die Aufnahme und Bewertung von Vorfällen gelten folgende Quellenanforderungen:
- Primärquellen bevorzugt — Gerichtsdokumente, Behördenberichte, technische Audits, Aussagen Betroffener
- Sekundärquellen — Berichterstattung etablierter Medien, Berichte von NGOs und Forschungseinrichtungen
- Mindestens zwei unabhängige Quellen für Stufe 2 und höher
- Archivierung — Alle zitierten Quellen werden nach Möglichkeit archiviert (Wayback Machine, lokale Kopien)
- Transparente Lücken — Fehlende oder widersprüchliche Informationen werden offen dokumentiert, nicht übergangen
- Keine anonymen Einzelquellen — Anonyme Hinweise werden nur aufgenommen, wenn sie durch mindestens eine öffentlich zugängliche Quelle gestützt werden